Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Baubehörde bescheinigt einem Bauherren eines Mehrfamilienhauses, der vorhat, einzelne Wohnungen zu veräußern, dass die mit Nummern bezeichneten Wohnungen in sich abgeschlossen sind. Zu den abgeschlossenen Einheiten können auch zusätzliche Räume außerhalb des abgeschlossenen Bereichs gehören, z.B. Keller- oder Speicherräume. Als abgeschlossen können auch Garagenstellplätze gelten, die dauerhaft markiert sind. Diese Bescheinigung ist neben dem Aufteilungsplan Voraussetzung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum.