Eigenheimzulage
Bei der Eigenheimzulage handelt es sich um eine steuerliche Begünstigung nach dem Eigenheimzulagegesetz.

Folgende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage sind zudem nötig:

  1. Das steuerlich begünstigte Objekt muss entgeltlich angeschafft oder hergestellt sein, das bedeutet, es darf sich nicht um eine Erbschaft oder Schenkung handeln.

  2. Der Gesamtbetrag der Einkünfte des Antragstellers im Jahr der Fertigstellung bzw. des Erwerbs und im Vorjahr zusammengerechnet darf den Betrag von 70.000 bei Ledigen oder 140.000 € bei Verheirateten nicht überschritten haben. Kinder erhöhen die Grenzwerte um 30.000 € pro Kind.


Für Neubauobjekte gibt es keine Besserstellung. Der Fördersatz beträgt für einen Hauskauf oder -neubau sowie für Wohnungskauf oder -neubau 1.250 € pro Jahr und und wird um 800 € je Kind erhöht.

Die Förderdauer beträgt 8 Jahre. Eine Familie mit zwei Kindern erhält somit maximal 22.800 € (Stand 22.12.2004)