Bei der Eigenheimzulage handelt es sich um eine steuerliche Begünstigung nach dem Eigenheimzulagegesetz.
Folgende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage sind zudem nötig:
- Das steuerlich begünstigte Objekt muss entgeltlich angeschafft oder hergestellt sein, das bedeutet, es darf sich nicht um eine Erbschaft oder Schenkung handeln.
- Der Gesamtbetrag der Einkünfte des Antragstellers im Jahr der Fertigstellung bzw. des Erwerbs und im Vorjahr zusammengerechnet darf den Betrag von 70.000 € bei Ledigen oder 140.000 € bei Verheirateten nicht überschritten haben. Kinder erhöhen die Grenzwerte um 30.000 € pro Kind.
Für Neubauobjekte gibt es keine Besserstellung. Der Fördersatz beträgt für einen Hauskauf oder -neubau sowie für Wohnungskauf oder -neubau 1.250 € pro Jahr und und wird um 800 € je Kind erhöht.
Die Förderdauer beträgt 8 Jahre. Eine Familie mit zwei Kindern erhält somit maximal 22.800 € (Stand 22.12.2004)