Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche öffentliche Fördemittel für verschiedene Vorhaben. Die öffentlichen Fördergelder werden im Allgemeinen als zinsgünstige Darlehen verliehen. Dabei sind Einkommensgrenzen und ein gewisser Eigenanteil zu beachten. Allgemein gilt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Fördermittel. Für die Bewilligung ist eine rechtzeitige Antragstellung notwendig und zwar vor Beginn der Baumaßnahmen. Erkundigen Sie sich nach den jeweiligen Fristen.
Das Landesbauprogramm von z.B. Baden-Württemberg fördert:
- - ökologisches und innovatives Bauen
- - kostengünstiges Bauen
- - den Kauf eines Reihenhauses zur Eigennutzung in ausgewählten Gebieten
- - innerhalb des Programms »Innerstädtisches und stadtnahes Wohnen«
- - den Kauf eines neuen Familienheimes mit nicht mehr als 120 m? Wohnfläche
- - den Kauf von vorhandenem Wohnraum
- - Ausbau, Umbau und Erweiterung von Wohnraum
- - den klassischen Neubau