Restwertmethode
Hierbei handelt es sich um eine Methode um den Wert eines Hauses zu ermitteln. Viele Finanzämter verwenden zur Ermittlung das Restwertverfahren, das sehr praktikabel, aber auch sehr ungenau ist. Gerechnet wird Kaufpreis – Bodenwert = Gebäudewert.

Die Restwertmethode führt dann zu einem für den Erwerber ungünstigen Ergebnis, wenn es sich um einen sehr vorteilhaften Kauf handelt, z.B. einen Notverkauf des Vorbesitzers oder Erwerb bei einer Zwangsversteigerung oder einen verbilligten Erwerb im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Zieht man in diesen Fällen vom Gesamtkaufpreis den normalen Wert des Grund und Bodens ab, wirkt sich der volle Minderpreis nur beim Gebäude aus.