Abschreibung - linear
Unter einer linearen Abschreibung versteht man die Absetzung für Abnutzung (AfA), die im Gegensatz zur degressiven Abschreibung nicht niedriger wird, sondern im Zeitverlauf konstant bleibt.

Bei Gebäuden, die vor dem 1.1.1925 gebaut wurden: 2,5%. Bei Gebäuden die nach dem 31.Dezember 1924 fertiggestellt wurden: 2% der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten.