Vollstreckungsunterwerfung
Finanzierungen durch Banken werden in der Praxis stets dergestalt vergeben, dass sich ein Kreditnehmer in Bezug auf die Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück unterwirft, sobald der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Diese Klausel geht stets zu Lasten des jeweiligen Eigentümers, so dass die Vollstreckungsmöglichkeit auch im Falle eines Grundstückverkaufs besteht.