Dies ist eine Form der Vermögensbildung für Arbeitnehmer. Vermögenswirksame Leistungen werden tariflich oder per Arbeitsvertrag vereinbart und vom Arbeitgeber ausgezahlt. Die Höchstgrenze liegt bei 480
€ im Jahr, bzw. 40 € im Monat. Die Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben. In Frage kommen z.B. Bausparverträge, Aktienfonds und Lebensversicherungen. Wichtig ist, dass es sich um langfristige Anlagen handelt. Zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen hat ein Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bzw. Wohnungsbauprämie.