Wohnungsbauprämie
Nach dem Wohnungsbauprämiengesetz werden 8,8% der einem Bausparkonto gutgeschriebenen Beträge als Wohnungsbauprämie gewährt, allerdings nur bis zu den Höchstbeiträgen für Alleinstehende bis 512 € und für Verheiratete bis 1.024 € pro Jahr. Die Einkommensgrenze, bis zu der Bausparer einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben, beträgt 25.600 bzw. 51.200 € zu versteuerndes Jahreseinkommen.