Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 2 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer/ Vermieter als auch für den Käufer/ Mieter tätig werden.

§ 3 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/ Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer/ Vermieter beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§ 4 Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kauf-/ Mietvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEGVerwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

§ 6 Objekt

Falls dem Auftraggeber, bzw. Interessenten ein Objekt bereits bekannt ist, muss er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich anmelden, wobei die Quelle der vorigen Kenntnis präzise und nachweisbar anzugeben ist. Ansonsten gilt der Nachweis des Objektes als von RSW Immobilien erfolgt.

§ 7 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

§ 8 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 9 Provisionshöhe

Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages wird individuell für jedes Objekt vereinbart/ausgewiesen. Sie wird für den Käufer vom notariell beurkundeten Kaufpreis berechnet und ist mit Abschluss des Kaufvertrages verdient und fällig. Die weiteren mit dem Ankauf verbundenen Nebenkosten (Notar- und Gerichtskosten sowie Grunderwerbsteuer) gehen ebenfalls zu Lasten des Erwerbers.

Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung eines Mietvertrages beträgt für den Mieter

1,5 Monatskaltmieten zzgl. ges. MwSt. bei Mietwohnungen und -häusern

2 Monatskaltmieten zzgl. ges. MwSt. bei Gewerbeobjekten.

Bei Nichtzustandekommen oder Stornierung eines zugesagten Mietvertrages werden die nachweisbar entstandenen Auslagen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

§ 10 Verhandlungen/ Besichtigungen

Sollten Sie am Erwerb oder Anmietung einer Immobilie interessiert sein, sind die weiteren Verhandlungen ausschließlich mit RSW Immobilien, Gramker Straße 28, 49451 Holdorf zu führen. Das gleiche gilt auch für Besichtigungstermine.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

§ 12 AGB´s Interessenten / Auftraggeber

Benutzt ein Interessent, bzw. Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RSW Immobilien in Widerspruch stehen, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RSW Immobilien

§. 13 Schlussbestimmungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Aufhebung, Änderung, Abweichung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dieses Schrifterfordernisses bedürfen der Schriftform.

Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären. 

Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, RSW Immobilien, Gramker Str.28, 49451 Holdorf, Telefon:+49(0)5491/671926, Telefax: +49(0)5491/9998362, E-Post (E-Mail): info@rsw-immobilien.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsformular

Widerrufsverzicht

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Sollten Teile unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder Regelungslücke ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe kommt.

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn nicht unmittelbar nach Erhalt in eingeschriebener Form widersprochen wird. Die Aufnahme von Verbindungen zu den von uns nachgewiesenen Parteien gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn die RSW-Immobilien diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn die RSW Immobilien Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Vechta (Niedersachsen) als vereinbart